Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht

Bankbestätigung gemäß § 10 Abs 3 GmbHG: Eine Haftungsfrage

Der Masseverwalter der inzwischen insolventen Gesellschaft klagte die Bank auf Schadenersatz. Er argumentierte, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe. Der Schaden der Gesellschaft bestehe in der Differenz zwischen der bestätigten und der tatsächlich eingebrachten Leistung. Die Gerichte gaben dem Masseverwalter recht und stellten fest, dass die Bank für die fahrlässig falsche Ausstellung der Bestätigung hafte.

Diese Entscheidung zeigt erneut, wie streng die Anforderungen an die Kapitalaufbringung bei einer GmbH in Österreich sind. Banken müssen besonders sorgfältig prüfen, ob eingezahlte Beträge tatsächlich neu eingebracht wurden und frei verfügbar sind. Andernfalls drohen hohe Haftungsrisiken.

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